TERRA NAMIBIA - da können Sie was erleben!

 

Allgemeine Reisebedingungen

§ 1 Abschluss des Reisevertrages/Buchung

1.0 Der Kunde bietet dem Reiseveranstalter, im folgenden Terra Namibia genannt, durch seine Reiseanmeldung den Abschluss eines Reisevertrages auf Grundlage der Reiseausschreibung verbindlich an. Die Reiseanmeldung kann schriftlich, per Fax, elektronisch oder telefonisch erfolgen. Der Reisevertrag kommt durch eine entsprechende schriftliche Buchungsbestätigung von Terra Namibia an den Reisenden zustande, die innerhalb von 14 Tagen ab dem Eingang der Reiseanmeldung beim Reiseveranstalter zu erfolgen hat.

1.2 Weicht der Inhalt der Reiseanmeldung vom Inhalt der Reisebestätigung ab, liegt ein neues Angebot vor, an das Terra Namibia für 10 Tage gebunden ist. Binnen dieser Frist kann der Reisende den Antrag annehmen. Wird das Angebot nicht innerhalb dieser Frist durch ausdrückliche/schriftliche und schlüssige Erklärung (Anzahlung des Reisepreises) angenommen, so gilt das neue Angebot als abgelehnt.

1.3 Der Kunde erklärt sich mit der Speicherung seiner Daten einverstanden. Die Daten werden vertraulich behandelt und werden für die Vertragsabwicklung, Versand von Unterlagen und Kundenpflege verwendet. Ohne Zustimmung des Kunden erfolgt keine Weitergabe der Daten an Dritte. Auf das Widerspruchsrecht nach § 28 Abs. 4 Bundesdatenschutz wird hingewiesen, eine Mitteilung an die Anschrift von Terra Namibia genügt.

Bei der Anmeldung mehrerer Reisender durch einen einzelnen Reisenden hat der Anmeldende für die Verpflichtungen aller mitangemeldeten Reisenden aus dem Reisevertrag einzustehen, soweit der diese Verpflichtung durch ausdrückliche, gesonderte Erklärung im Anmeldeformular übernommen hat.

§ 2 Bezahlung des Reisepreises

Alle Zahlungen einer Pauschalreise sind nur gegen Aushändigung eines Sicherungsscheines im Sinne § 651 3 BGB zu leisten.

2.1 Bei Vertragsabschluss ist eine Anzahlung pro Person in Höhe von 20% des Reisepreises, maximal jedoch 250,00 pro Person, zu leisten.

2.2 Die Restzahlung ist, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, 28 Tage vor Reisebeginn eingehend zur Zahlung fällig.

2.3 Wird die Buchungserklärung des Reisenden weniger als 30 Werktage vor Reisebeginn abgegeben, wird der gesamte Reisepreis auch schon vor der Aushändigung der Reisebestätigung gemäß § 3 Inf-VO fällig.

2.4 Sondergebühren: Etwaige Sonderabgaben oder Sicherheitsgebühren werden ggfs. bei Abflug von der Fluggesellschaft eingezogen.

§ 3 Leistungen

Die von Terra Namibia vertraglich geschuldeten Leistungen ergeben sich aus der Reiseausschreibung und Hinweise in Verbindung mit dem Inhalt der Buchungsbestätigung. Die Korrektur von offensichtlichen Irrtümern (z.B. Druck- oder Rechenfehlern) bleibt vorbehalten. Dem Kunden wird empfohlen, sich Nebenabreden, aufgrund derer vertragliche Leistungen geändert werden, schriftlich bestätigen zu lassen.

§ 4 Leistungs- und Preisänderungen

4.1 Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen vom vereinbarten Inhalt des Reisevertrages sind dann zulässig, wenn sie nach Vertragsabschluss erforderlich werden, nicht gegen Treu und Glauben durch den Veranstalter veranlasst sind und im übrigen nicht den Gesamtzuschnitt der Reise beeinträchtigen. Dies gilt insbesondere, wenn behördliche Maßnahmen im bereisten Land Änderungen des Reiseverlaufs erzwingen.

4.2 Auch erhebliche Leistungsänderungen infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer außergewöhnlicher Umstände, die Terra Namibia nicht zu vertreten hat, insbesondere in Fällen höherer Gewalt, sind gestattet, soweit die Änderungen unter Berücksichtigung der Interessen des Reiseveranstalters für den Kunden zumutbar sind.

4.3 Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, Touristensteuer, Eintrittsgelder, kann Terra Namibia den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:

a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann der Veranstalter vom Reisenden den Erhöhungsbetrag verlangen.

b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann Terra Namibia vom Reisenden verlangen.

§ 5 Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzpersonen

5.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.

5.2 Macht der Kunde von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch, so kann Terra Namibia eine pauschalierte Entschädigung verlangen. Dies gilt nicht, wenn der Kunde wegen einer Erhöhung des Reisepreises um mehr als 5 %, wegen einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung oder aus vom Veranstalter zu vertretenden Gründen zurücktritt. Die Höhe der pauschalierten Entschädigung berechnet sich aus dem Reisepreis und dem Zeitpunkt des Eingangs der Rücktrittserklärung bei Terra Namibia, Anja Ilgenstein Reiseagentur wie folgt:

bis 45. Tag vor Reiseantritt: 10 % des Reisepreises, mind. jedoch € 75,00 pro Person; - ab 44.-30. Tag vor Reiseantritt: 15 % des Reisepreises, mind. jedoch € 150,00 pro Person;
ab 29.-22. Tag vor Reiseantritt: 20% des Reisepreises; - ab 21.-15. Tag vor Reiseantritt: 50% des Reisepreises; - ab 14.-07. Tag vor Reiseantritt: 65% des Reisepreises;
ab 06. bis zum Abreisetag: Nichterscheinen 90% des Reisepreises - pro Person vom jeweiligen Gesamt-Reisepreis.

Bei Nur-Flugreisen wird dem Kunden abweichend von den vorherigen Regelungen die Stornokostenstaffelung gemäß den Ticketkonditionen separat mit dem Reiseangebot mitgeteilt. Dem Reisenden bleibt es in allen Fällen unbenommen, Terra Namibia nachzuweisen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist, als die obige Pauschale. In diesem Fall ist nur der tatsächlich entstandene Schaden zu ersetzen.

5.3 Nimmt der Teilnehmer einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise wegen Krankheit oder aus anderen, nicht vom Reiseveranstalter zu vertretenden Gründen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch des Teilnehmers auf anteilige Rückerstattung. Terra Namibia bezahlt an den Teilnehmer jedoch ersparte Aufwendungen zurück, sobald und soweit sie von den einzelnen Leistungsträgern tatsächlich zurückerstattet werden.

5.4 Werden auf Wunsch des Kunden nach seiner Buchung Änderungen hinsichtlich des Reisetermins oder der Unterkunft vorgenommen (Umbuchung) oder lässt sich der Kunde bei der Durchführung der Reise durch einen Dritten ersetzen, kann Terra Namibia ein Umbuchungsentgelt in Höhe von Euro 50,- pro Reise und Reisenden erheben. Umbuchungswünsche des Kunden, die weniger als vier Wochen vor Reiseantritt erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gem. Ziff. 5.1. und 5.2. und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen. Terra Namibia kann der Teilnahme einer Ersatzperson widersprechen, wenn diese den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder ihrer Teilnahme gesetzliche bzw. behördliche Vorschriften des In- oder Ziellandes entgegenstehen.

§ 6 Rücktritt und Kündigung durch Terra Namibia

6.1 Charterflüge unterliegen von den Behörden der Zielländer kurzfristig erteilten Verkehrsrechten. Die Erteilung bezüglich der jeweiligen Saison ist bei Drucklegung nicht bekannt. Der Veranstalter kann im Fall der Nichtgenehmigung oder des Widerrufs deswegen vom Reisevertrag zurücktreten.

6.1 Terra Namibia kann bis zu vier Wochen vor Reiseantritt vom Vertrag zurücktreten, wenn die in der Reiseausschreibung ausgewiesene oder behördlich festgesetzte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird.

6.2 Terra Namibia ist verpflichtet, den Kunden über eine zulässige Reiseabsage oder eine erhebliche Änderung einer wesentlichen Reiseleistung unverzüglich nach Kenntnis hiervon zu unterrichten.

6.4 Terra Namibia kann vom Vertrag zurücktreten, wenn der Kunde den fälligen Reisepreis trotz Rücktrittsandrohung innerhalb der gesetzten Nachfrist nicht zahlt. Bei Rücktritt wegen Zahlungsverzug kann Terra Namibia eine Entschädigung nach Maßgabe der unter Ziffer 5 genannten Pauschalsätze verlangen.

6.5 Nach Antritt der Reise kann Terra Namibia den Vertrag kündigen, wenn der Kunde die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder gefährdet. Hierbei sind die Eigenart, die Anforderungen der Reise sowie die Belange der Reisegruppe zu berücksichtigen. Bei Kündigung nach Antritt der Reise wird der Reiseveranstalter durch den jeweiligen Reiseleiter vertreten. Die Kündigung ist auf den Teil der Reise bestimmt, deren Durchführung durch das Verhalten des Kunden beeinträchtigt oder gestört wird. Dadurch entstehende Mehrkosten gehen zu Lasten des Kunden. Kündigt der Reiseveranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen anrechnen lassen.

§ 7 Höhere Gewalt

Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Veranstalter als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Terra Namibia und der Reisende sind bei einer Kündigung aufgrund Umstände höherer Gewalt verpflichtet, die Mehrkosten für die Rückbeförderung hälftig zu tragen.

§ 8 Haftung

8.1 Terra Namibia haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für: - die gewissenhafte Reisevorbereitung, - sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger - Richtigkeit der Leistungsbeschreibung, - ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen unter Berücksichtigung der jeweiligen Orts- und Landesüblichkeit

8.2 Terra Namibia haftet nicht für Angaben in Prospekten der Leistungsträger (z.B. Hotels), die nicht von Terra Namibia selbst hergestellt wurden.

8.3 Terra Namibia,beschränkt die Haftung für Schadensersatzansprüche des Kunden für Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf 4.200,00 Euro. Diese Beschränkung gilt nur, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder soweit Terra Namibia, Anja Ilgenstein Reiseagentur für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Liegt der dreifache Reisepreis höher als 4.200,00 Euro, so ist die Haftung unter den genannten Voraussetzungen auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Haben mehrere Reisende eine Reise gemeinsam gebucht, gilt die Beschränkung auf den dreifachen Reisepreis für jeden Einzelnen der Gruppe. Berechnungsgrundlage ist daher der jeweilige Reisepreis eines einzelnen Teilnehmers.

8.4 Sofern der Reiseveranstalter im Prospekt oder in den Reiseunterlagen den Namen eines Reiseleiters veröffentlicht, so ist diese Angabe unverbindlich und wird nicht Bestandteil des Reisevertrages. Kurzfristige Änderungen behält sich der Reiseveranstalter vor. Eine Änderung in der Reiseleitung ist kein Rücktrittsgrund.

8.5 Bei Nur-Flug-Reisen tritt Terra Namibia nur als Vermittler zwischen den Leistungsträgern (Fluggesellschaften) und den sonst Beteiligten auf und übernimmt keine Haftung bei Beschädigungen, Unfällen, Gepäckverlust oder Verspätungen. Das Beförderungsrisiko trägt in jedem Falle der Teilnehmer selbst. Da Terra Namibia,lediglich die Flugreisen und nicht die Gesamtleistung der Reise übernimmt, ist sie kein Veranstalter und übernimmt folglich auch nicht die Veranstalterhaftung.

§ 9 Informationspflichten über Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens

Terra Namibia, Anja Ilgenstein Reiseagentur ist gemäß EU-VO Nr. 2111/05 verpflichtet, den Kunden über die Identität des jeweiligen Luftfahrtunternehmens sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei Buchung zu informieren. Steht die ausführende Fluggesellschaft zu diesem Zeitpunkt noch nicht fest, so muss der Vermittler diejenige Fluggesellschaft nennen, die die Flugbeförderung wahrscheinlich durchführen wird und sicherstellen, dass der Kunde unverzüglich Kenntnis der Identität erhält, sobald diese feststeht. Gleiches gilt, wenn die Identität wechselt.

§ 10 Gewährleistungsfristen

Ansprüche des Kunden wegen Reisemängel (§ 651c – 651f BGB) verjähren innerhalb eines Jahres. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise nach dem Reisevertrag enden sollte. Von dieser Verjährung innerhalb eines Jahres nicht umfasst sind Schadensersatzansprüche des Kunden wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit wie Schadensersatzansprüche, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Terra Namibia oder eines ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen.

§ 11 Versicherung

Im ausgeschriebenen Reisepreis sind keine Reiseversicherungen (z.B. für Reiserücktrittskosten, Krankenversicherung, etc.) enthalten. Wir empfehlen grundsätzlich den Abschluss einer Reiseversicherung.

§ 12 Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- , Impf- und Gesundheitsvorschriften

Der Kunde ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus einer Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, es sei denn, dass sie auf einer schuldhaften Falschinformation des Reiseveranstalters beruhen. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, Informationen über Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen-, Impf- und Gesundheitsvorschriften, die ihm bekannt sind, an den Kunden weiterzuleiten. Kosten für Impfungen sind im Preis nicht inbegriffen und müssen vom Kunden selbst getragen werden. Der Kunde hat selbst darauf zu achten, dass Reisepass bzw. Personalausweis sowie sonstige Reisedokumente ausreichende Gültigkeit besitzen.

§ 13 Vertragsobliegenheiten, Geltendmachung von Ansprüchen, Abtretungsverbot Gerichtsstand

13.1 Während der Reise auftretende Mängel hat der Reisende dem Reiseveranstalter oder dessen örtlicher Agentur anzuzeigen. Die Anschriften der örtlichen Agenturen sind im Reiseprogramm angegeben. Der Reisende hat dem Reiseveranstalter oder dessen Agentur eine angemessene Frist zur Abhilfe einzuräumen.

13.2 Es gilt deutsches Recht. Erfüllungsort für alle sich aus dem Reisevertrag ergebenden wechselseitigen Ansprüche, insbesondere Zahlungsansprüche ist Rendsburg/Deutschland.

13.3 Eine Abtretung jeder Ansprüche des Kunden aus Anlass der Reise, gleich aus welchem Rechtsgrund, an Dritte, auch an Ehegatten, ist ausgeschlossen. Ebenso ausgeschlossen ist deren gerichtliche Geltendmachung im eigenen Namen.

13.4 Als Gerichtsstand wird - soweit gesetzlich zulässig – 24768 Rendsburg/Deutschland vereinbart.

§ 14 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen begründet nicht die Unwirksamkeit des Reisevertrages im Übrigen.

TERRA NAMIBIA - Anja von Allwörden Reiseagentur

Broackerweg 40

24768 Rendsburg

mail: info@terranamibia.de

Wir planen die Touren mit aller Sorgfalt, jedoch können Ereignisse wie überflutete Straßen, Buschbrände oder andere Umstände es erfordern, dass der Reiseablauf kurzfristig geändert werden muss – dies ist kein Reisemangel und kann nicht beanstandet werden. Das Reiseerlebnis „Afrika“ erfordert manchmal auch Bereitschaft zum Komfortverzicht und Flexibilität der Teilnehmer.